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Sonntag, 22. Mai 2022
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Berechnet das Steueramt Winterthur teils zu hohe Grundstückgewinnsteuern? Dazu wurde eine Anfrage im Parlament eingereicht. Bild: pixabay
Bürgerliche Parlamentsmitglieder wollen vom Winterthurer Stadtrat wissen, was es mit den Differenzen in der Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer auf sich hat, die der Hauseigentümerverband Winterthur moniert.
Politik Im Zusammenhang mit den Vorwürfen, die der Hauseigentümerverband Region Winterthur gegen das Steueramt wegen teils zu hoher Berechnung der Grundstückgewinnsteuern erhebt, haben Iris Kuster (Die Mitte), Urs Hofer (FDP) und Thomas Wolf (SVP) im Stadtparlament einen Vorstoss eingereicht. Die Gemeinderätin und Gemeinderäte konstatieren darin, dass sich seit einigen Jahren (verstärkt 2020 und in diesem Jahr) die Differenzen in der Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer häufen würden. Insbesondere im «Wert vor 20 Jahren». Die erfolgten Einschätzungen des Steueramts Winterthur würden sich bei diesem Wert teilweise mit bis zu sechsstellige Beträge unterscheiden von Bewertungen der Steuerpflichtigen durch anerkannte Bewerter und Bewertungsmethoden.
Die drei bürgerlichen Parlamentarier wollen vom Stadtrat nun wissen, ob er Kenntnis von zu hohen Forderungen respektive Einschätzungen im Bereich Grundstücksgewinnsteuern habe. Und wie viele Einsprachen und Rekurse in den letzten fünf Jahren gegen Einschätzungen eingereicht und wie sie entschieden wurden. Schliesslich fragen Kuster, Hofer und Wolf nach der Höhe der Differenzen zwischen den ersten Einschätzungen und den effektiven Steuerberechnungen in den letzten fünf Jahren. Und sie wollen vom Stadtrat wissen, wie er das Steueramt dazu anhalten wolle, «präzisere Bewertungen gemäss allgemein gültiger Bewertungslehre» zu erstellen.
Der Hauseigentümerverband Winterthur wirft dem Steueramt Winterthur schon seit längerer Zeit vor, den Wert von vor 20 Jahren häufig zu tief anzusetzen.
Dagmar Appelt
Berechnet das Steueramt Winterthur teils zu hohe Grundstückgewinnsteuern? Dazu wurde eine Anfrage im Parlament eingereicht. Bild: pixabay
Bürgerliche Parlamentsmitglieder wollen vom Winterthurer Stadtrat wissen, was es mit den Differenzen in der Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer auf sich hat, die der Hauseigentümerverband Winterthur moniert.
Politik Im Zusammenhang mit den Vorwürfen, die der Hauseigentümerverband Region Winterthur gegen das Steueramt wegen teils zu hoher Berechnung der Grundstückgewinnsteuern erhebt, haben Iris Kuster (Die Mitte), Urs Hofer (FDP) und Thomas Wolf (SVP) im Stadtparlament einen Vorstoss eingereicht. Die Gemeinderätin und Gemeinderäte konstatieren darin, dass sich seit einigen Jahren (verstärkt 2020 und in diesem Jahr) die Differenzen in der Berechnung der Grundstücksgewinnsteuer häufen würden. Insbesondere im «Wert vor 20 Jahren». Die erfolgten Einschätzungen des Steueramts Winterthur würden sich bei diesem Wert teilweise mit bis zu sechsstellige Beträge unterscheiden von Bewertungen der Steuerpflichtigen durch anerkannte Bewerter und Bewertungsmethoden.
Die drei bürgerlichen Parlamentarier wollen vom Stadtrat nun wissen, ob er Kenntnis von zu hohen Forderungen respektive Einschätzungen im Bereich Grundstücksgewinnsteuern habe. Und wie viele Einsprachen und Rekurse in den letzten fünf Jahren gegen Einschätzungen eingereicht und wie sie entschieden wurden. Schliesslich fragen Kuster, Hofer und Wolf nach der Höhe der Differenzen zwischen den ersten Einschätzungen und den effektiven Steuerberechnungen in den letzten fünf Jahren. Und sie wollen vom Stadtrat wissen, wie er das Steueramt dazu anhalten wolle, «präzisere Bewertungen gemäss allgemein gültiger Bewertungslehre» zu erstellen.
Der Hauseigentümerverband Winterthur wirft dem Steueramt Winterthur schon seit längerer Zeit vor, den Wert von vor 20 Jahren häufig zu tief anzusetzen.
Dagmar Appelt
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