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Donnerstag, 8. Juni 2023
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Exit begleitete im letzten Jahr über tausend Menschen in den Tod. Der Weg dahin ist meist schwierig. Nicht für alle ist ein begleiteter Suizid möglich.
Tod Pflegeeinrichtungen im Kanton Zürich sind ab dem 1. Juli dazu verpflichtet, den Bewohnenden zu ermöglichen, dass sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Zumindest in diesen Alters- und Pflegeheimen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder beauftragt sind. Zuvor lag es im Ermessen der Heimleitungen, ob sie externen Organisationen den Zutritt erlaubten.
Der Verein Exit, der unter anderem begleitete Suizide durchführt, hat für den Fall der Fälle eigene Sterbezimmer. Von allen Sterbebegleitungen im letzten Jahr starben 75 Prozent der Begleiteten in ihrem Zuhause – 19 in Heimen und sechs in Sterbezimmern. In den Alterszentren der Stadt Winterthur war es auch vor der Bestimmung des Kantons möglich, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Mirjam Menzi, wissenschaftliche Mitarbeiterin Kommunikation des Departements Soziales der Stadt Winterthur, sagt: «Das Alterszentrum ist das Daheim der Bewohnenden und deshalb muss es ihnen gestattet sein, eine solche Entscheidung zu treffen.» Allerdings dürften Mitarbeitende weder an der Vorbereitung noch an der Durchführung eines Suizids mitwirken. «Die Absicht, einen begleiteten Suizid zu vollziehen, setzt die Mitarbeitenden in ein Spannungsfeld zwischen ethischen Grundprinzipien und dem Prinzip der Fürsorge, zu dem sich die Mitarbeitenden verpflichtet haben.» Aus diesem Grund müssen sich die Bewohnenden selbstständig um die Kontaktaufnahme mit Sterbehilfeorganisationen wie Exit kümmern.
«Nicht alle, die bei uns anrufen, um zu sterben, erhalten eine Sterbebegleitung», sagt der Winterthurer Nick Bühler, Regionalleiter Freitodbegleitung Zürich Ost von Exit. Zuerst müsse man im Verein Mitglied sein und die Bedingungen für eine Sterbehilfe erfüllen. Im vergangenen Jahr riefen 3500 Menschen mit einem konkreten Sterbewunsch bei Exit an. Daraus entstanden 1567 Abklärungen und 1125 Freitodbegleitungen.
Nach dem Anruf kommt es zu einer Abklärung. Der Hausarzt füllt ein Formular mit zehn Fragen aus. «Es möchten nicht alle Ärzte mit Exit zusammenarbeiten. Dabei kennen die Hausärzte ihre Patienten am besten. Ihre Einschätzung ist für uns wichtig», so Bühler. Die Organisation arbeitet in solchen Fällen mit anderen Ärzten zusammen.
In einem Erstgespräch geht es darum, mehr über den Menschen und dessen Beweggründe zu erfahren. Die Angehörigen sind hier, wenn möglich, bereits dabei. «Sie erzählen, wann der Leidensweg begonnen hat, welche Freizeitbeschäftigungen sie nicht mehr ausführen können, wie soziale Kontakte weggefallen sind», erzählt Bühler. Oftmals hätten die Menschen viele Therapien hinter sich.
Die Begleitpersonen klären bei den Sterbewilligen ab, ob die fünf Voraussetzungen erfüllt sind: Die Person muss sich dem bewusst sein, was sie tut (Urteilsfähigkeit) und muss mögliche Alternativen kennen (Wohlerwogenheit). Der Sterbewunsch muss über längere Zeit vorhanden (Konstanz) und die Entscheidung nicht von anderen beeinflusst sein (Autonomie). Der Suizid muss selbst ausgeführt werden (Tatherrschaft).
Die Abklärungen können zwischen mehreren Tagen bis zu über einem Jahr dauern. «Gerade bei psychiatrischen Fällen geht eine Abklärung länger, da diese Personen einen langen Leidensweg hinter sich haben müssen», so Bühler. Hier seien vertiefte psychiatrische Gutachten, die sich über drei Gespräche mit jeweiligem Abstand von drei bis vier Wochen erstrecken, nötig. Teilweise ist eine Zweitmeinung erforderlich. Bei somatischen – körperlichen, nicht psychiatrischen – Fällen dauert die Abklärung meist weniger lang.
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, legt Exit mit den Betroffenen einen Termin fest. Bühler: «Es kommt vor, dass die Menschen alle Bedingungen erfüllen, dann aber noch nicht sterben wollen. Für viele ist es eine Erleichterung, zu wissen, dass sie die Sterbebegleitung erhalten würden.» Für die Menschen, die dann immer noch sterben wollen, wird die Zeit zwischen der Terminfestsetzung und dem Sterbedatum möglichst kurz gehalten.
«Wenn wir bei der sterbewilligen Person eintreffen, ist die Stimmung meist gedrückt, oft traurig», so Bühler. Im Gespräch gehe es darum, den Sterbewunsch zu überprüfen. Sofern dieser unverändert ist, unterschreibt die betroffene Person eine juristische Freitoderklärung. «Es ist eine Herausforderung, zu spüren, wann die Menschen bereit sind, einen Schritt weiter zu gehen.» Vor der Einnahme des Medikamentes seien die Rituale so unterschiedlich, wie die Menschen sein können. «Manche hören sich noch Musik an. Einmal haben Angehörige für die sterbende Person noch Gitarre gespielt», sagt Bühler. Es gibt zwei Varianten, wie die Sterbewilligen das Medikament Natrium-Pentobarbital, welches als Pulver in Wasser aufgelöst wird, einnehmen können. Entweder trinken sie zwei, drei Schlucke mit dem darin aufgelösten Mittel, oder die Personen erhalten eine Infusion. Beim Getränk erhalten die Menschen eine halbe Stunde im Voraus Paspertintropfen gegen Übelkeit, da das Getränk einen unangenehmen Geschmack hat.
Wenn der Moment gekommen ist, in welchem die Sterbewilligen den Suizid vollziehen möchten, müssen mindestens zwei Personen im Raum sein – die Zeugen. Dies kann neben der Begleitperson von Exit auch eine Angehörige oder ein Angehöriger sein. Dabei geht es um eine rechtliche Absicherung. Die Menschen müssen bei der Einnahme des Medikaments sitzen, ob auf dem Sofa oder Bett spielt keine Rolle. Wenn die Person bereit ist, kann sie sich noch verabschieden. Bühler sagt: «Die Menschen sind dann meistens dankbar. Ihre letzten Sätze sind oftmals ‹Danke Ihnen vielmals› oder ‹Wir sehen uns auf der anderen Seite›.» Danach trinkt die Person die Substanz oder öffnet den Hahn selbstständig bei der Infusion. In drei bis fünf Minuten schlafen die Menschen dann ein. Nach weiteren zehn bis fünfzehn Minuten tritt der Herzstillstand ein und die Person hört auf zu atmen.
Jan Gubser
Bei Suizidgedanken rufen Sie die Dargebotene Hand an: 143
Exit begleitete im letzten Jahr über tausend Menschen in den Tod. Der Weg dahin ist meist schwierig. Nicht für alle ist ein begleiteter Suizid möglich.
Tod Pflegeeinrichtungen im Kanton Zürich sind ab dem 1. Juli dazu verpflichtet, den Bewohnenden zu ermöglichen, dass sie Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen. Zumindest in diesen Alters- und Pflegeheimen, die von einer Gemeinde betrieben werden oder beauftragt sind. Zuvor lag es im Ermessen der Heimleitungen, ob sie externen Organisationen den Zutritt erlaubten.
Der Verein Exit, der unter anderem begleitete Suizide durchführt, hat für den Fall der Fälle eigene Sterbezimmer. Von allen Sterbebegleitungen im letzten Jahr starben 75 Prozent der Begleiteten in ihrem Zuhause – 19 in Heimen und sechs in Sterbezimmern. In den Alterszentren der Stadt Winterthur war es auch vor der Bestimmung des Kantons möglich, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Mirjam Menzi, wissenschaftliche Mitarbeiterin Kommunikation des Departements Soziales der Stadt Winterthur, sagt: «Das Alterszentrum ist das Daheim der Bewohnenden und deshalb muss es ihnen gestattet sein, eine solche Entscheidung zu treffen.» Allerdings dürften Mitarbeitende weder an der Vorbereitung noch an der Durchführung eines Suizids mitwirken. «Die Absicht, einen begleiteten Suizid zu vollziehen, setzt die Mitarbeitenden in ein Spannungsfeld zwischen ethischen Grundprinzipien und dem Prinzip der Fürsorge, zu dem sich die Mitarbeitenden verpflichtet haben.» Aus diesem Grund müssen sich die Bewohnenden selbstständig um die Kontaktaufnahme mit Sterbehilfeorganisationen wie Exit kümmern.
«Nicht alle, die bei uns anrufen, um zu sterben, erhalten eine Sterbebegleitung», sagt der Winterthurer Nick Bühler, Regionalleiter Freitodbegleitung Zürich Ost von Exit. Zuerst müsse man im Verein Mitglied sein und die Bedingungen für eine Sterbehilfe erfüllen. Im vergangenen Jahr riefen 3500 Menschen mit einem konkreten Sterbewunsch bei Exit an. Daraus entstanden 1567 Abklärungen und 1125 Freitodbegleitungen.
Nach dem Anruf kommt es zu einer Abklärung. Der Hausarzt füllt ein Formular mit zehn Fragen aus. «Es möchten nicht alle Ärzte mit Exit zusammenarbeiten. Dabei kennen die Hausärzte ihre Patienten am besten. Ihre Einschätzung ist für uns wichtig», so Bühler. Die Organisation arbeitet in solchen Fällen mit anderen Ärzten zusammen.
In einem Erstgespräch geht es darum, mehr über den Menschen und dessen Beweggründe zu erfahren. Die Angehörigen sind hier, wenn möglich, bereits dabei. «Sie erzählen, wann der Leidensweg begonnen hat, welche Freizeitbeschäftigungen sie nicht mehr ausführen können, wie soziale Kontakte weggefallen sind», erzählt Bühler. Oftmals hätten die Menschen viele Therapien hinter sich.
Die Begleitpersonen klären bei den Sterbewilligen ab, ob die fünf Voraussetzungen erfüllt sind: Die Person muss sich dem bewusst sein, was sie tut (Urteilsfähigkeit) und muss mögliche Alternativen kennen (Wohlerwogenheit). Der Sterbewunsch muss über längere Zeit vorhanden (Konstanz) und die Entscheidung nicht von anderen beeinflusst sein (Autonomie). Der Suizid muss selbst ausgeführt werden (Tatherrschaft).
Die Abklärungen können zwischen mehreren Tagen bis zu über einem Jahr dauern. «Gerade bei psychiatrischen Fällen geht eine Abklärung länger, da diese Personen einen langen Leidensweg hinter sich haben müssen», so Bühler. Hier seien vertiefte psychiatrische Gutachten, die sich über drei Gespräche mit jeweiligem Abstand von drei bis vier Wochen erstrecken, nötig. Teilweise ist eine Zweitmeinung erforderlich. Bei somatischen – körperlichen, nicht psychiatrischen – Fällen dauert die Abklärung meist weniger lang.
Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, legt Exit mit den Betroffenen einen Termin fest. Bühler: «Es kommt vor, dass die Menschen alle Bedingungen erfüllen, dann aber noch nicht sterben wollen. Für viele ist es eine Erleichterung, zu wissen, dass sie die Sterbebegleitung erhalten würden.» Für die Menschen, die dann immer noch sterben wollen, wird die Zeit zwischen der Terminfestsetzung und dem Sterbedatum möglichst kurz gehalten.
«Wenn wir bei der sterbewilligen Person eintreffen, ist die Stimmung meist gedrückt, oft traurig», so Bühler. Im Gespräch gehe es darum, den Sterbewunsch zu überprüfen. Sofern dieser unverändert ist, unterschreibt die betroffene Person eine juristische Freitoderklärung. «Es ist eine Herausforderung, zu spüren, wann die Menschen bereit sind, einen Schritt weiter zu gehen.» Vor der Einnahme des Medikamentes seien die Rituale so unterschiedlich, wie die Menschen sein können. «Manche hören sich noch Musik an. Einmal haben Angehörige für die sterbende Person noch Gitarre gespielt», sagt Bühler. Es gibt zwei Varianten, wie die Sterbewilligen das Medikament Natrium-Pentobarbital, welches als Pulver in Wasser aufgelöst wird, einnehmen können. Entweder trinken sie zwei, drei Schlucke mit dem darin aufgelösten Mittel, oder die Personen erhalten eine Infusion. Beim Getränk erhalten die Menschen eine halbe Stunde im Voraus Paspertintropfen gegen Übelkeit, da das Getränk einen unangenehmen Geschmack hat.
Wenn der Moment gekommen ist, in welchem die Sterbewilligen den Suizid vollziehen möchten, müssen mindestens zwei Personen im Raum sein – die Zeugen. Dies kann neben der Begleitperson von Exit auch eine Angehörige oder ein Angehöriger sein. Dabei geht es um eine rechtliche Absicherung. Die Menschen müssen bei der Einnahme des Medikaments sitzen, ob auf dem Sofa oder Bett spielt keine Rolle. Wenn die Person bereit ist, kann sie sich noch verabschieden. Bühler sagt: «Die Menschen sind dann meistens dankbar. Ihre letzten Sätze sind oftmals ‹Danke Ihnen vielmals› oder ‹Wir sehen uns auf der anderen Seite›.» Danach trinkt die Person die Substanz oder öffnet den Hahn selbstständig bei der Infusion. In drei bis fünf Minuten schlafen die Menschen dann ein. Nach weiteren zehn bis fünfzehn Minuten tritt der Herzstillstand ein und die Person hört auf zu atmen.
Jan Gubser
Bei Suizidgedanken rufen Sie die Dargebotene Hand an: 143
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